Staatliche Heizungsförderung: Bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung sichern
Mit den neuen Förderregelungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG / KfW 458) unterstützt der Staat den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme weiterhin attraktiv.
Eigentümer einer selbstgenutzten Wohneinheit können im Rahmen der gestaffelten Förderung aktuell Zuschüsse von bis zu 80 % erhalten. Bei den derzeit förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit entspricht dies einem maximalen Direktzuschuss von bis zu 22.400 €.
Die Bausteine der neuen Förderung im Überblick
Basisförderung (30 %): Unabhängig vom Einkommen erhalten alle Antragsteller einen Grundfördersatz von 30 % beim Umstieg auf eine modern betriebene Wärmepumpe. (Hinweis: Ab 2027 ist eine Aufteilung in 15 % Grundförderung und 15 % EU-Wertschöpfungs-Bonus vorgesehen).
Klimageschwindigkeitsbonus (aktuell 16 %): Selbstnutzende Eigentümer erhalten beim Austausch einer funktionsfähigen, mindestens 20 Jahre alten fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle, Nachtspeicher) derzeit 16 % Zusatzförderung.
Gestaffelter Einkommensbonus (10 % bis 40 %): Für selbstnutzende Eigentümer, bemessen am zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE):
40 % Bonus bei einem zvE bis 30.000 €
30 % Bonus bei einem zvE von 30.001 € bis 40.000 €
10 % Bonus bei einem zvE von 40.001 € bis 50.000 €
Familien-Vorteil: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind profitieren von einer fiktiven Freibetrags-Reduzierung des maßgeblichen Einkommens um 10.000 €, was den Zugang zu einer höheren Bonusstufe erleichtert.
(Der bisherige Effizienzbonus von 5 % entfällt. Unsere verbauten Wärmepumpen-Systeme setzen standardmäßig auf das umweltfreundliche, natürliche Kältemittel R290 (Propan) und sind damit bestens für künftige Anforderungen gerüstet).
Entwicklung der Konditionen: Warum sich schnelles Handeln lohnt
Die Förderbedingungen reduzieren sich schrittweise alle 6 Monate:
